Sicherheit durch Prüfung


Die gesetzliche Unfallversicherung schreibt in den Unfallverhütungsvorschriften eine jährliche Überprüfung aller Hebezeuge, Krane, Last- und Anschlagmittel sowie persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz vor.

Die aus der Nichtbeachtung dieser Unfallverhütungsvorschriften ergebenen rechtlichen Konsequenzen kann zivilrechtliche Schadensersatzansprüche oder auch arbeits- bzw. sogar strafrechtliche Folgen für einen Betrieb nach sich ziehen.

Wir helfen Ihnen gerne, solche unangenehmen Überraschungen zu vermeiden und bieten UVV-Prüfungen nach BGV und BGR für:

Desweiteren bieten wir Ihnen einen mobilen Prüfservice an. Dieser ist bestens ausgerüstet und führt die erforderlichen UVV-Prüfungen oder Reparaturen direkt vor Ort durch. 

Unser Spezialist vom Technischen Prüfdienst steht Ihnen gern mit Rat und Tat unter der Rufnummer +49 (0) 461 9042-150 zur Seite.